Kostenübersicht

Gesetzlich Versicherte

Sind Klienten gesetzlich versichert, übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Behandlungskosten. Hat der Kient das 18. Lebensjahr erreicht, so ist eine Rezeptgebühr von 10% der Gesamtkosten als Eigenleistung zu tragen.

Allgemein

Sollte der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden können und nicht mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E- Mail abgesagt, trägt der Klient die Kosten des entstandenen Ausfalls. Unabgesagte Termine stellen wir umgehend in Rechnung. Fällt ein Termin zweimal ohne vorherige Absage aus, verliert der Klient unmittelbar den festen Therapieplatz. 

Logopädie Sprachgefühl

Privat Versicherte

Sind Klienten privat versichert, erhalten diese eine Rechnung, welche an Logopädie Sprachgefühl entrichtet wird. Klienten reichen die bezahlte Rechnung bei deren privater Krankenversicherung ein.

WICHTIG:
Für die Abrechnung mit privat Verischerten bestehen keine Vergütungsvereinbarungen. Der Beihilfe - berechtigte - Höchstsatz ist nicht gleichzeitig der Höchstsatz von Logopädie - Sprachgefühl! In der beigefügten Tabelle (Under Construction!) können die anfallenden Kosten entnommen werden.

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